Mit dem Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch wird für die Abnehmer und Konsumenten die landwirtschaftliche Produktion transparent und offen dargelegt. Die Schweizer Schlachtviehproduzenten werden damit auf die sich öffnenden Märkte vorbereitet.
Zum Start unseres Jubiläumsjahres verlosen wir einen Tag Mithilfe im Sommer 2021 durch das gesamte Agriquali-Team auf Ihrem Betrieb. Das Team wird Ihnen dabei vom Morgen bis am Abend in Haus, Hof und Garten helfen! Bewerben Sie sich mittels Ansichtskarte aus Ihrer Gemeinde/Region unter der Angabe von Adresse und einer kurzen Betriebsbeschreibung bei uns (Agriquali, Laurstrasse 10, 5201 Brugg). Einsendeschluss ist der 28. Februar 2021. Neben dem Hauptgewinner erwartet auch der 2. und 3. Platzierte ein Geschenk im Wert von je 100 Fr.
Die Richtlinien von QM-Schweizer Fleisch schreiben die Teilnahme an einem Schweine-Plus-Gesundheitsprogramm (SuiSano oder Safety Plus) für alle Schweinehaltenden Betriebe ab 01.04.2021 vor. Schweine von Betrieben ohne Anmeldung an solch einem Gesundheitsprogramm können ab 01.04.2021 nicht mehr unter QM-Schweizer Fleisch vermarktet werden und werden vom Markt nicht mehr akzeptiert. Melden Sie sich daher rechtzeitig an! Für weitere Auskünfte und Ihre Anmeldung kontaktieren Sie direkt die Gesundheitsdienste SGD Sempach-West (Tel. 041 462 65 70), SGD Zürich-Ost (Tel. 044 635 82 21) oder Qualiporc (Tel. 071 787 09 88).
Mutationen wie Betriebsübergaben, Betriebsaufgaben, Korrekturen von Adressen, etc. müssen der QM-Geschäftsstelle schriftlich (per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Kontaktformular oder per Post) gemeldet werden. Es genügt nicht, wenn eine Mutation „nur“ der zuständigen kantonalen Fachstelle mitgeteilt wird.
Definitiv! Übergangsfristen laufen im Herbst ab! – Achtung beim Tierschutz
QM-Schweizer Fleisch weist schon seit längerem darauf hin, dass im Herbst 2013 diverse Übergangsfristen im Tierschutzbereich ablaufen. Wir empfehlen nochmals allen Tierhaltern zu überprüfen, ob in den Stallungen auch nach Ablauf der Übergangsfristen sämtliche Punkte im Bereich Tierschutz eingehalten werden können. Falls Unsicherheiten bestehen, bitten wir Sie, sich bei den kantonalen Fachstellen zu informieren. Verstösse beim Tierschutz werden streng sanktioniert!
Normal 0 21 false false false FR-CH X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}