Mit dem Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch wird für die Abnehmer und Konsumenten die landwirtschaftliche Produktion transparent und offen dargelegt. Die Schweizer Schlachtviehproduzenten werden damit auf die sich öffnenden Märkte vorbereitet.
QM-Schweizer Fleisch Produzenten können von der Umsetzung von neuen digitalen Diensten profitieren und so administrative Abläufe vereinfachen. Die meisten QM-Kontrollen werden elektronisch auf dem Tablet erfasst und Begleitdokumente können mit den Angaben zur QM-Zertifizierung elektronisch erstellt werden (eTransit). Das vereinfacht für den Produzenten unter anderem die Erstellung und Archivierung dieser Dokumente. Für die Aufrechterhaltung dieser Dienste und Leistungen müssen auch in Zukunft die Mehraufwände gedeckt werden können. Die Mitgliedergebühren von QM-Schweizer Fleisch, welche wir seit 15 Jahren unverändert beibehalten konnten, werden deshalb ab 2022 leicht erhöht. Die neuen Ansätze sind hier aufgeschaltet.
Die Richtlinien von QM-Schweizer Fleisch schreiben die Teilnahme an einem Schweine-Plus-Gesundheitsprogramm (SuiSano oder Safety Plus) für alle Schweinehaltenden Betriebe seit 01.04.2021 vor. Schweine von Betrieben ohne Anmeldung an solch einem Gesundheitsprogramm können nicht mehr unter QM-Schweizer Fleisch vermarktet werden und werden vom Markt nicht mehr akzeptiert. Betriebe, von welchen die Geschäftsstelle QM-Schweizer Fleisch keine Anmeldebestätigung der Gesundheitsdienste erhalten hat, erhalten deshalb mit den QM-Vignetten 2022 keine Auszeichnung für Schweine mehr.
Mutationen wie Betriebsübergaben, Betriebsaufgaben, Korrekturen von Adressen, etc. müssen der QM-Geschäftsstelle schriftlich (per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Kontaktformular oder per Post) gemeldet werden. Es genügt nicht, wenn eine Mutation „nur“ der zuständigen kantonalen Fachstelle mitgeteilt wird.
Definitiv! Übergangsfristen laufen im Herbst ab! – Achtung beim Tierschutz
QM-Schweizer Fleisch weist schon seit längerem darauf hin, dass im Herbst 2013 diverse Übergangsfristen im Tierschutzbereich ablaufen. Wir empfehlen nochmals allen Tierhaltern zu überprüfen, ob in den Stallungen auch nach Ablauf der Übergangsfristen sämtliche Punkte im Bereich Tierschutz eingehalten werden können. Falls Unsicherheiten bestehen, bitten wir Sie, sich bei den kantonalen Fachstellen zu informieren. Verstösse beim Tierschutz werden streng sanktioniert!
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